"Bildung ist wichtig, vor allem wenn es gilt, Vorurteile abzubauen.
Wenn man schon ein Gefangener seines eigenen Geistes ist, kann man wenigstens dafür sorgen, daß die Zelle anständig möbliert ist.
"
Peter Ustinov
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

Benjamin Franklin


Freitag, 19. Juni 2009

Bundestag beschließt Internetsperre für Kinderpornografie




Der Bundestag hat gestern mit 389 zu 128 Stimmen und 18 Enthaltungen das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornoseiten im Internet verabschiedet.
In abgeänderter Form, angeblich soll der bloße Aufruf einer mit einem Stoppschild versehenen Page ohne Folgen für den User bleiben, erst das Umgehen sollte strafrechtlich verflogt werden.
Auch kredenzt man nun das Motto "Löschen vor Sperren" (wie innovativ, wie neu!), was bedeutet, das erst bei erfolglosem Versuch, die betreffenden Seiten aus dem Netz zu nehmen, der Zugriff eben mit einer Stoppseite erschwert werden soll. Allerdings sind Chats und Newsgroups von diesem Verfahren ausgenommen.
[Ironie]Gut zu wissen, da können dann die Kinderpornointeressierten weiterhin munter Kontakte knüpfen, ihre Angebote feilbieten und Postadressen tauschen [Ironie]. Denn auf diesem Wege versorgt sich der "Pädokriminelle" ja hauptsächlich mit "Material".

Auch wird es nicht, wie ursprünglich geplant, Teil des Telemediengesetzes, sondern gilt als sogenanntes "Zugangserschwerungsgesetz" und somit als Sondergesetz, womit sichergestellt werden soll, dass es nur gegen Kinderpornografie eingesetzt werden kann.

Das Gesetz soll erst einmal auf drei Jahre befristet sein. Danach entscheidet man dann, ob es von wirkungsvolleren Maßnahmen abgelöst oder gegebenenfalls nur angepasst wird. Auch soll nun ein fünfköpfiges Kontrollgremium, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, einrichten soll, überwacht werden. Scharr kritisiert dies allerdings, zu recht, wie ich finde, da dies nichts mit mit seinen Aufgaben zur Sicherung der Informationsfreiheit und des Datenschutzes zu tun hat [sic].

Alle weitere Einzelheiten entnehmt bitte den folgenden Artikeln:

ZDF: Gesetz gegen Kinderpornografie verabschiedet

Faz.net: Freie Fahrt fürs Stoppschild

ZeitONLINE: Große Koalition beschließt Internet-Sperren

Die Initiatorin der Bundestagspetition, Franziska Heine, kündigte ja schon vorgestern eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, falls das Gesetz verabschiedet werden sollte. Man darf also gespannt sein.

Was mich jedoch etwas irritiert, ist die Tatsache, dass davon die Rede ist, Zitat aus der Zeit:
"Das nun geplante "Zugangserschwerungsgesetz" bleibt jedoch im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums."

Hm, kläre mich bitte mal jemand auf, was dieses Gesetz nun mit den Kompetenzen dieses Bundesministeriums zu tun hat.
Wirtschaftsminister ist bekanntlich Karl-Theodor zu Guttenberg.

Allerdings erinnerte ich mich das an gewisse Querverbindungen von Frau von der Leyen und den Guttenbergs über die Geschäftsführerin des Vereins "Innocence in Danger", Julia von Weiler...
Siehe hierzu auch diesen Artikel auf Danisch.de.


Update 14:25 h:
Ich wurde gerade auf etwas sehr interessantes aufmerksam gemacht:

http://blog.fefe.de/?ts=b4c40521

Es sieht so aus, als wäre nicht sicher, ob gestern die angepasste oder die alte Version der Gesetzentwurfs verabschiedet worden ist...

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